Wir bieten Ihnen das Komplettpaket zur energetischen Sanierung aus einer Hand an. Dabei stehen wir Ihnen beratend und ausführend zur Seite. Die KfW-Bank vergibt zinsgünstige Zuschüsse und Kredite an private Hausbesitzer. Hierfür muss vor der Sanierung durch einen fachkundigen, sachverständigen Energieberater individuell vor Ort geprüft werden, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. So kann das passende Förderungspaket der KfW-Bank beantragt werden. Technische Mindestanforderungen von Bauteilen und Baustoffen werden dabei festgelegt.
Da wir ein ausführender Sanierungsbetrieb sind, wäre es unseriös, wenn wir Ihnen zugleich einen Energieberater zur Seite stellen – oder empfehlen würden. Zudem ist dies auch vom Gesetzgeber wegen der Gefahr des unlauteren Wettbewerbes verboten. Wir bitten Sie daher, einen geprüften Energieberater in Ihrer Nähe zur Beratung hinzuzuziehen.
Unsere Leistungen umfassen neben den klassischen energiesparenden Sanierungen wie z.B. Fassadendämmung, Dachdämmung oder Kellerdämmung auch weitere sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen.
Neue Fenster können zum Beispiel eine Menge Energie und damit Geld sparen. Kombiniert man dies mit neuen
Heizkörpern oder einer neuen Fußbodenheizung ist man energetisch bei seinem Haus ganz vorn dabei. Auch am Dach können Sie mit dem Ausbau des Dachgeschosses kombiniert mit einer (neuen) Zwischensparrendämmung (z.B. durch Glaswolle) zusätzlich Energie einsparen.
Im Rahmen einer Komplettsanierung macht es Sinn, gleich mehrere Vorhaben auf einmal zu erledigen. Es bietet sich oft an, z.B. das Badezimmer zu sanieren und mit modernen Elementen für Dusche, WC und Badewanne sowie Fliesen aufzupeppen. Außerdem sind die Wasserleitungen oft in die Jahre gekommen, worunter die Wasserqualität leidet und auch die Gefahr von Rohrbrüchen besteht.
DIE ENERGETISCHE SANIERUNG
Beim energetischen Sanieren ist es zwingend notwendig, das Objekt individuell zu betrachten und die Sanierungs-Maßnahmen zugeschnitten, auf den Anspruch des Kunden, zu gestalten. Dabei müssen zwingend notwendige Sanierungen und Optimierungen mit den Wünschen der Eigentümer und Bewohner abgestimmt werden, um ein optimales Ergebnis aus Energieersparnis, Raumklima und Wohnambiente zu schaffen.
Wichtig sind die teilweise notwendigen Kombinationen verschiedener Sanierungsmaßnahmen, damit auch wirklich das gewünschte Ergebnis erzielt wird. Zum Beispiel sollte eine Fassadendämmung oft mit einem Fensteraustausch und einer Anpassung der Dachüberstände einhergehen.
FÖRDERUNGEN
Was ist die KfW Förderung?
Die Fördermittel werden von der bundeseigenen Förderbank namens KfW zur Verfügung gestellt. In Anspruch genommen kann diese Förderung für den Neubau aber auch für eine Sanierung des Eigenheimes. Fördermittel werden vom Land, dem Bund, den Kommunen und den Stadtwerken zur Verfügung gestellt. Für eine energetische Sanierung eines Hauses oder Wohnung werden Kredite zu günstigen Konditionen vergeben. Eine einmalige Finanzspritze ist ebenfalls im Förderprogramm vorgesehen.
Gibt es spezielle Förderprogramme für die Sanierung?
Die Förderprogramme 151 und 152 beinhalten Kredite und Zuschüsse für die energetische Sanierung. Werden einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, ist das Programm 152 zu wählen. Es werden der Fenstertausch, die Heizungsoptimierung und die Wärmedämmung gefördert. Für die Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien steht das Förderungsprogramm 151, es sei denn, es wird auf Nah- bzw. Fernwärme oder ein Blockheizkraftwerk umgestellt.
Gefördert werden nicht nur die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern auch bereits die Planung. Nebenarbeiten, Baubegleitung und Beratung werden durch die Förderprogramme ebenfalls finanziert. Wird ein Wohnraum, also ein Haus oder eine Eigentumswohnung erworben, deren Sanierung durch die Förderung finanziert wurde, kann der Kauf gefördert werden.
Gibt es zusätzliche Unterstützungen durch das Förderprogramm 430?
Zugleich mit der Aufnahme eines Kredites aus den Programmen 151 und 152 kann ein Zuschuss über das Förderprogramm 430 beansprucht werden. Dieses unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen für Ein- und Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Dabei gilt zu beachten, dass der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Auch dieses Programm bezuschusst Käufe von saniertem Wohnraum. Eine Förderung von zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro ist, je nach Art des Hauses, zu bekommen.
Wird die Umstellung auf erneuerbare Energie gefördert?
Umweltschutz ist ein Thema, das alle betrifft. Der Einbau schadstoffarmer Heizungen wird daher gefördert. Das Förderprogramm 167 honoriert die Umstellung auf erneuerbare Energien. Einzige Voraussetzung ist, dass die alte Heizanlage vor dem 01.01.2008 installiert wurde. Gefördert werden Solarkollektoranlagen bis zu einer Bruttokollekorfläche von 40 m2, Biomasseanlagen (Pellets, Holzhackschnitzelanlagen oder Holzvergaser) bis zu einer Leistung von 100 Kilowatt, aber auch kombinierte Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energien oder fossilen Brennstoffen betrieben werden. Für den Einbau wird ein günstiger Kredit gewährt. Dieser ergänzt die Zuschüsse aus anderen Förderprogrammen. Die Summe aus dem Zuschuss und des Kredites darf nicht höher sein, als die Kosten der Heizungsumstellung.
Private Hausbesitzer können für ihr Sanierungsprojekt bei Bestandsimmobilien zinsgünstige Zuschüsse und Kredite der KfW-Bank in Anspruch nehmen. Dabei gibt es, je nach Vorhaben, verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. So kann für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder bei energetischen Einzelmaßnahmen ein Kredit oder Investitionszuschuss beantragt werden, bei einer Umstellung der Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien ein Ergänzungskredit sowie finanzielle Unterstützung für die Planung und Baubegleitung durch Sachverständige.
Generell gilt bei jeder Förderung seitens der KfW-Bank: Je geringer der Energiebedarf der sanierten Immobilie nach Abschluss der Bauarbeiten, desto höher fällt der Investitionszuschuss zum Eigenkapital bzw. der Tilgungszuschuss aus, anders ausgedrückt, desto weniger muss vom Kredit zurückgezahlt werden.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die KfW-Bank folgende Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Energieeffizienz: die Anbringung von Wärmedämmungen, die Erneuerung von Fenstern, Türen und Heizsystemen sowie den Einbau von Lüftungsanlagen.
Die Bundesregierung hat in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt, wie hoch der maximale Energiebedarf bei Neubauten sein darf. Diese Werte sind auch bei der Sanierung von Bestandsimmobilien zu beachten. Zur Einhaltung dieser Standards und zur Planung der effizientesten Lösung für das betreffende Gebäude wird ein sachverständiger Energieberater konsultiert. Dieser überprüft vor Ort, welche Sanierungsmaßnahmen für entsprechende Förderungspakete der KfW-Bank erforderlich sind. Auch technische Mindestanforderungen von Bauteilen und -stoffen werden dabei determiniert.